AGB

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Trainingsdienstleistungen der comTeam Systemhaus mbH („comTeach“)

1. Allgemeines

comTeach veranstaltet Schulungen, Trainings und Fortbildungen, etc. (nachfolgend einheitlich Training) auf Grundlagen der vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingung. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht einbezogen, auch wenn deren Verwendung durch comTeach nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen und/oder des Trainingsvertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Anmeldung

Für alle Trainings ist eine vorherige Anmeldung (per Brief, per Fax, online über die Internetseite seminare.comteam.de oder telefonisch) erforderlich. Die Anmeldung muss durch comTeach angenommen werden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Anmeldung gilt auch als angenommen, wenn sie nicht innerhalb 14 Tagen durch comTeach abgelehnt wird.

Verträge mit comTeach kommen nur dann zu Stande, wenn das gebuchte Training von comTeach veranstaltet wird. Trainings, die als „Partner-Training“ bezeichnet werden, werden nicht von comTeach selbst sondern von autorisierten Trainingspartnern durchgeführt. Bucht der Teilnehmer ein als „Partner-Training“ bezeichnetes Training, kommt der Vertrag nicht zwischen dem Teilnehmer und comTeach, sondern mit dem durchführenden Trainingsunternehmen ausweislich der Trainingsbeschreibung zu Stande. In diesem Fall ist comTeach nicht Vertragspartner des Teilnehmers.

3. Trainingsgebühr

Die Trainingsgebühr wird nach dem Training berechnet. Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Für die Gebühr gelten die vereinbarten Vergütungen. Zu den zu berechnenden Gebühren tritt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Trainingsgebühr umfasst die Teilnahme am Training, die Trainingsunterlagen und – soweit ausdrücklich angekündigt – die Tagungsgetränke und Mittagsimbiss. Die Kosten für Übernachtung, Anreise, Spesen, Getränke außerhalb der Trainingspauschale, Abendessen, etc. trägt der Teilnehmer. Soweit die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikates angekündigt ist, so sind diese eingeschlossen.

4. Rücktritt des Teilnehmers

Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Stornierung einer Anmeldung möglich ist, ergibt sich aus den jeweiligen Anmeldebedingungen der einzelnen Veranstaltungen. Ist dort eine Stornierung nicht geregelt, gilt folgendes: Schriftliche Um- und Abmeldungen sind vorbehaltlich individueller Regelungen bis drei Wochen vor Trainingsbeginn ohne Bearbeitungsgebühr und Stornierungsgebühr möglich. Danach ist die volle Trainingsgebühr zu entrichten. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis vor Beginn des Trainings möglich. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einem Training sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich. Sollten dem Teilnehmer wegen seiner Stornierung des Trainings Stornierungskosten wegen Hotelbuchungen entstehen, so hat der Teilnehmer diese selber zu tragen.

5. Absage des Trainings und notwendige Programmänderungen durch comTeach

Ein Training kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Dozenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen, einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird comTeach den Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise ein Training abgesagt werden, erstattet comTeach umgehend die bezahlte Trainingsgebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von comTeach. Eine Verlegung des Trainingsortes um bis zu 50 km behält sich comTeach vor.

6. Arbeitsunterlagen

Die Arbeitsunterlagen werden den Teilnehmern spätestens zu Beginn des Trainings, ggf. in elektronischer Form, zugänglich gemacht.

7. Urheberrecht

Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von comTeach vervielfältigt oder verbreitet werden. comTeach behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen nur den Teilnehmern zur Verfügung.

8. Datenschutz

Die an comTeach übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Trainingsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste den Trainingsunternehmen und den anderen Trainingsteilnehmern zugänglich gemacht, an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen (sofern erforderlich) und dem Trainingshotel übermittelt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Haftung

comTeach haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet comTeach nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung beschränkt auf 10.000,00 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 20.000,00 EUR. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von comTeach.

comTeach haftet nicht für die Erfüllung, vertragsgemäße Trainingsdurchführung oder etwaige Pflichtverletzungen gegenüber dem Teilnehmer durch Dritte Trainingsunternehmen. Die Haftung richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Trainingsunternehmen.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Allgemeinen Teilnahmebedingung am ehesten entspricht. comTeach ist berechtigt, gegen sämtliche Forderungen aufzurechnen, die dem Teilnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen comTeach oder gegen ein anderes Unternehmen, das zu comTeach i. S. v. § 15 AktG gehört, zustehen. Der Teilnehmer ist nur berechtigt, gegenüber Forderungen der comTeach aufzurechnen, wenn die Forderung des Teilnehmers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Gerichtsstand ist der Sitz von comTeach. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

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